AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

PRÄAMBEL: Der Kunde möchte den Reisevermittler (der Kunde und der Reisevermittler nachfolgend einzeln die „Vertragspartei“ und gemeinsam „Vertragsparteien“ genannt) damit beauftragen, und der Reisevermittler möchte sich dazu verpflichten, selbstständige Berater- und Dienstleistungen nach Maßgabe der nachfolgend festgelegten Bestimmungen für den Kunden zu erbringen.

Dies vorrausgeschickt, vereinbaren die Vertragsparteien dazu im Einzelnen Folgendes:

§ 1 Vertragsgegenstand 

1.1 Der Reisevermittler vermittelt Reiseverträge über einzelne Reiseleistungen (wie z.B. Flug, Hotel etc.), über Pauschalreisen (iSd § 2 Abs 2 PRG) sowie über verbundene Reiseleistungen (iSd § 2 Abs 5 PRG) zwischen Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger einerseits und dem Reisenden andererseits. Der Reisevermittler erbringt seine Leistungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Pauschalreisegesetz (PRG), sowie der Pauschalreiseverordnung (PRV) mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers.Der Auftragnehmer berät und vermittelt auf Grundlage der individuellen Bedürfnisse des Kunden eine Urlaubsreise.

1.2. Er wird diese Tätigkeit als selbständiger Auftragnehmer freiberuflich ausüben.

§ 2 Aufgaben des Reisevermittlers 

2.1. Der Reisevermittler erstellt für den Kunden ausgehend von dessen Angaben, darauf aufbauende unverbindliche Reisevorschläge. Ist dies nicht möglich, wird der Reisevermittler den Kunden auf diesen Umstand hinweisen. Die Reisevorschläge werden einerseits auf den Angaben des Reisenden basieren, weshalb unrichtige und/oder unvollständige Angaben durch den Kunden – mangels Aufklärung durch den Kunden – auch Grundlage der Reisevorschläge sein können. Andererseits können bei der Erstellung von Reisevorschlägen bzw. der Auswahl von Reiseveranstaltern oder Leistungsträgern die Höhe des Preises, Fachkompetenzen des Reiseveranstalters oder des Leistungsträgers, Rabatte, das Bestpreisprinzip, und anderes mehr als Parameter herangezogen werden.

2.2. Der Reisevermittler hat den Kunden nach seinen jeweiligen Bedürfnissen zu beraten und zu informieren. Der Reisevermittler hat die dem Kunden nach dessen Angaben zu vermittelnde Pauschalreise des Reiseveranstalters oder bei verbundenen Reiseleistungen oder bei einzelnen Reiseleistungen die Leistung des Leistungsträgers unter Bedachtnahme auf die landesüblichen Gegebenheiten des jeweiligen Bestimmungslandes/Bestimmungsortes sowie unter Bedachtnahme auf die mit der Reise allenfalls verbundenen Besonderheiten (z.B. Expeditionsreisen) nach besten Wissen 3 darzustellen. Eine Pflicht zur Information über allgemein bekannte Gegebenheiten (z.B. Topographie, Klima, Flora und Fauna der vom Reisenden gewünschten Destination) besteht nicht, sofern je nach Art der Reise keine Umstände vorliegen, die einer Aufklärung bedürfen oder sofern nicht die Aufklärung über Gegebenheiten für die Erbringung und den Ablauf bzw. die Durchführung der zu vermittelnden Leistung erforderlich ist.

 

§ 3 Ort und Zeit Der Reisevermittler bestimmt seinen Tätigkeitsort, seine Tätigkeitszeit sowie die Art und Weise seiner Tätigkeit selbständig nach pflichtgemäßem Ermessen.

§ 4 Laufzeit des Vertrages 

4.1. Der Vertrag wird nach Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien wirksam und endet mit der Erreichung des Vereinbarten Vertragszwecks, d.h. mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen (die „Zweckerreichung“), ohne dass es einer Kündigung bedarf.

4.2. Die gesetzlichen Regelungen über die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grunde bleiben unberührt.

4.3. Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

4.4. Dieser Vertrag kann jederzeit durch einen von allen Vertragsparteien unterzeichneten Aufhebungsvertrag vorzeitig beendet werden.

4.5. Soweit in diesem Vertrag nicht anders geregelt, enden die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien mit der Vertragsbeendigung.

§ 5 Vergütung 

5.1. Der Kunde zahlt an den Reisevermittler einen Vorschuss in Höhe von 500 € (in Worten: fünfhundert Euro). Der Vorschuss wird mit Vertragsabschluss fällig.

5.2. Kommt es über den Reisevermittler zu einer Buchung von Leistungen (z.B. Pauschalreise, Flug oder Hotel) so zahlt der Kunde dem Reisevermittler 20 % des durch 4 den Reisevermittler reduzierten Betrages. Die Bezahlung folgt auf das Konto des Auftragnehmers.

5.3. Sämtliche genannten betrage sind Nettobeträge zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Umsatzsteuer.

5.4. Leistet der Kunde die Anzahlung nicht entsprechend der vereinbarten Zahlungsfälligkeit, so ist er berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.

§ 6 Währung

Mangels abweichender Bestimmungen in diesem Vertrag sind alle angegebenen Geldbeträge sowie alle nach diesem Vertrag vorzunehmenden Zahlungen in Euro.

§ 7 Haftung 

7.1. Der Reisevermittler verpflichtet sich, die Beratungsleistungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt zu erbringen.

7.2. Der Reisevermittler haftet nicht dafür, dass der Kunde aufgrund seiner Tätigkeit einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg erreicht.

§ 8 Anderweitige Tätigkeiten 

Während der Laufzeit dieses Vertrages darf der Reisevermittler auch für andere Kunden tätig werden, ohne dass es einer Zustimmung des Kunden bedarf. Eine Tätigkeit für andere Kunden darf jedoch die Tätigkeit für den hiesigen Kunden nicht beeinträchtigen.

§ 9 Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen

Der Reisevermittler verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertrages auf Anforderung, nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert dem Vertragspartner zurückzugeben.

§ 10 Datenschutz 

Der Reisevermittler verpflichtet sich zum Schutz der Daten des Kunden vor unbefugtem Zugriff. Soweit der Reisevermittler zur Ausübung seiner Tätigkeit mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Kunden, ist er verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der DSGVO zu beachten.

§ 11 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht 

Gegen die Forderungen einer Vertragspartei aus diesem Vertrag kann die jeweils andere Vertragspartei mit eigenen Ansprüchen aus diesem oder anderen Verträgen nur aufrechnen, wenn und soweit diese Ansprüche unbestrittener bestritten aber begründet oder entscheidungsreif oder rechtskräftig sind. Ein Zurückbehaltungsrecht gegen die Forderungen einer Vertragspartei aus diesem Vertrag kann die jeweils andere Partei nur geltend machen, wenn es auf ihren Ansprüchen aus diesem Vertrag beruht.

§ 12 Vertragsübertragung 

Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag dürfen weder gänzlich, noch zum Teil von einer Vertragspartei ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei auf einen Dritten übertragen werden.

§ 13 Keine Nebenabreden 

Die in diesem Vertrag getroffenen Regelungen sind abschließend. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

§14 Schriftform 

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ausdrückliche und individuell ausgehandelte Absprachen bezüglich geänderter Vertragsinhalte sind jedoch von dem Schriftformerfordernis nicht erfasst und sind wirksam, auch wenn sie mündlich getroffen worden sind.

§ 15 Geltendes Recht 

Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich materiellem Sachenrecht der Bundesrepublik Deutschland. Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

 § 16 Gerichtsstandsvereinbarung 

Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind die Gerichte am Unternehmenssitz des Reisevermittlers ausschließlich zuständig.  

§ 17 Salvatorische Klausel 

Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen berührt. Die Vertragsparteien sind dich darüber einig, dass anstelle der unwirksamen Bestimmung eine Bestimmung als vereinbart gilt, die dem von Vertragsparteien ursprünglich mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer tatsächlich undurchführbaren Bestimmung oder einer Regelungslücke in diesem Vertrag.

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